Wußten Sie schon?


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Zakrajsek




Daß das Innenministerium auf Grund des neuen Waffengesetzes in Zukunft jede – wirklich jede – Waffe und jede Art von Munition mit einer einfachen Verordnung verbieten kann?
Klingt unglaublich, ist aber so. Das steht im § 17 und hat früher so geheißen:
„Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder . . . von neuartiger Munition . . . zu verbieten.“
Im neuen Gesetz hat man die Worte „neuartig“ weggelassen. Der Innenminister kann also jetzt jede Waffe und jede Munition verbieten, einfach so, mit einer Verordnung. Begründung überflüssig, Rechtsmittel gibt es keines.
Das heißt: wenn es dem Innenministerium gefällt, wird vielleicht einmal der Drilling verboten oder die Doppelbüchse, weil sie eine besondere Gefahr darstellen. Und verbotene Dinge sind natürlich dem bisherigen Besitzer abzunehmen und entschädigungslos zu vernichten.
Die Gesetzeskünstler im Innenministerium haben es also verstanden, durch die Weglassung eines einzigen Wortes, nämlich des Wortes „neuartig“ der Verwaltungsbehörde die Möglichkeit zu geben, jede beliebige Waffe zu verbieten und einzukassieren. Da hilft kein Verfassungsgerichtshof und der EUGH schon gar nicht.
Wir nähern uns einer Willkürherrschaft. Zuerst einmal im Waffenrecht. Aber Geduld – alles andere kommt noch.



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